projekte
7 C 3079/19•Amtsgericht Münster, 2021-06-23, 7 C 3079/19
7 C 3079/19Gericht erster Instanz23.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 7 C 3079/19
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:0623.7C3079.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: BGB § 823 Abs. 1 oder GG Art. 12 Abs. 2
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 287,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.