Amtsgericht Münster, 2021-04-23, 59 C 1842/20

59 C 1842/20Gericht erster Instanz23.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 59 C 1842/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-23

Aktenzeichen: 59 C 1842/20

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:0423.59C1842.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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