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59 C 1842/20•Amtsgericht Münster, 2021-04-23, 59 C 1842/20
59 C 1842/20Gericht erster Instanz23.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-23
Aktenzeichen: 59 C 1842/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2021:0423.59C1842.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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