Amtsgericht Münster, 2020-10-22, 11 Ls-6 Js 185/16-6/20

11 Ls-6 Js 185/16-6/20Gericht erster Instanz22.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 11 Ls-6 Js 185/16-6/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-22

Aktenzeichen: 11 Ls-6 Js 185/16-6/20

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:1022.11LS6JS185.16.6.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Untreue in fünf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe des Tagessatzes wird auf 70,- Euro festgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 266, 27, 53 StGB.

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