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5 T 417/20•Amtsgericht Münster, 2020-08-21, 5 T 417/20
5 T 417/20Gericht erster Instanz21.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-21
Aktenzeichen: 5 T 417/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0821.5T417.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 61.619,17 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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