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60 C 1339/20•Amtsgericht Münster, 2020-07-16, 60 C 1339/20
60 C 1339/20Gericht erster Instanz16.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-16
Aktenzeichen: 60 C 1339/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0716.60C1339.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 316,40 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.02.2020 Zug-um-Zug gegen gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche der Klägerpartei gegen die Fa. D in A wegen Überzahlung, nicht sach- und fachgerechter Reparatur (mit Ausnahme originärer Nacherfüllungsansprüche wegen mangelhafter Werkleistung) und Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen aus dem Reparaturvertrag zur Rechnungs-Nr. 20#### zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
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