Amtsgericht Münster, 2020-06-19, 55 C 1190/20

55 C 1190/20Gericht erster Instanz19.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 55 C 1190/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 55 C 1190/20

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0619.55C1190.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 138,04 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rückgriffsansprüche der Klägerin gegen die pp., wegen Überzahlung, nicht sach- und fachgerechter Reparatur – mit Ausnahme originärer Nacherfüllungsansprüche wegen mangelhafter Leistung – und Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen aus dem Reparaturvertrag zur Rechnungsnummer 198593 vom 30.10.2019.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 138,04 € festgesetzt.

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