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7 C 553/20•Amtsgericht Münster, 2020-06-03, 7 C 553/20
7 C 553/20Gericht erster Instanz03.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: 7 C 553/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0603.7C553.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 345,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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