6 C 1738/19•Amtsgericht Münster, 2019-09-12, 6 C 1738/19
Amtsgericht Münster, 2019-09-12, 6 C 1738/19
6 C 1738/19Gericht erster Instanz12.09.2019
Regest
Bei Nutzerwechselgebühren handelte es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 6 C 1738/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 6 C 1738/19
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0912.6C1738.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Abteilung für Zivilsachen
Normen: §§ 307, 556 BGB
Leitsätze
Bei Nutzerwechselgebühren handelte es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.05.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 20,71 EUR festgesetzt.
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