113 Cs-540 Js 719/10-168/18•Amtsgericht Münster, 2019-07-11, 113 Cs-540 Js 719/10-168/18
Amtsgericht Münster, 2019-07-11, 113 Cs-540 Js 719/10-168/18
113 Cs-540 Js 719/10-168/18Gericht erster Instanz11.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 113 Cs-540 Js 719/10-168/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: 113 Cs-540 Js 719/10-168/18
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0711.113CS540JS719.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer - Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte L wird wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zu Bewährung ausgesetzt.
Die Einziehung eines Betrages in Höhe von 7.660 Euro aus dem Vermögen des Angeklagten L wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1, 53, 54, 55, 73, 73c StGB 464 Abs. 1, 465 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.