Amtsgericht Münster, 2019-07-11, 113 Cs-540 Js 719/10-168/18

113 Cs-540 Js 719/10-168/18Gericht erster Instanz11.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 113 Cs-540 Js 719/10-168/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-11

Aktenzeichen: 113 Cs-540 Js 719/10-168/18

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0711.113CS540JS719.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafkammer - Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte L wird wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zu Bewährung ausgesetzt.

Die Einziehung eines Betrages in Höhe von 7.660 Euro aus dem Vermögen des Angeklagten L wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 266 Abs. 1, 53, 54, 55, 73, 73c StGB 464 Abs. 1, 465 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO.

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