Amtsgericht Münster, 2019-02-15, 83 IN 1/08

83 IN 1/08Gericht erster Instanz15.02.2019

Regest

Eine hohe Berechnungsgrundlage und eine daraus resultierende hohe Regelvergütung und die damit einhergehenden betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags führen zu eher geringeren prozentualen Zuschlägen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 83 IN 1/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-15

Aktenzeichen: 83 IN 1/08

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2019:0215.83IN1.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: InsVV §3; InsO §63

Leitsätze

Eine hohe Berechnungsgrundlage und eine daraus resultierende hohe Regelvergütung und die damit einhergehenden betraglichen Auswirkungen eines Zuschlags führen zu eher geringeren prozentualen Zuschlägen.

Tenor

Vergütung98.900,67 €
Auslagen/Vergütungserhöhung, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen17 560,60 €
Zwischensumme116.461,27 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 116.461,27 €22.127,63 €
Endbetrag138.588,91 €

Auf die Vergütung sind bereits bewilligte Vorschüsse in Höhe von 95.458,00 EUR anzurechnen.

Der Endbetrag in Höhe von 43.130,91 EUR kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Der darüber hinausgehende Vergütungsantrag wird zurückgewiesen.

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