140 C 3514/17•Amtsgericht Münster, 2018-03-13, 140 C 3514/17
Amtsgericht Münster, 2018-03-13, 140 C 3514/17
140 C 3514/17Gericht erster Instanz13.03.2018
Regest
Die Klausel in den AGB, wonach zu den Stornokosten pauschal 10,00 € Bearbeitungskosten erhoben werden, ist nach § 309 Nr. 5b) BGB unwirksam
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 140 C 3514/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-13
Aktenzeichen: 140 C 3514/17
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2018:0313.140C3514.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 140. Abteilung für Zivilsachen
Normen: § 309 Nr. 5b) BGB
Leitsätze
Die Klausel in den AGB, wonach zu den Stornokosten pauschal 10,00 € Bearbeitungskosten erhoben werden, ist nach § 309 Nr. 5b) BGB unwirksam
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.011.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 70,20 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.011.2017 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 4,09 Euro und Auskunftskosten iHv. 8,00 Euro sowie Bankrücklastkosten iHv. 2,68 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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