Amtsgericht Münster, 2017-06-22, 73 IN 47/14

73 IN 47/14Gericht erster Instanz22.06.2017

Regest

Die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR gemäß § 2 Absatz 2 InsVV kann für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters für die Prüfung einer Insolvenzforderung für angemessen erachtet werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 73 IN 47/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-22

Aktenzeichen: 73 IN 47/14

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:0622.73IN47.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger/in

Normen: § 63 InsO, §§ 1, 2 InsVV

Leitsätze

Die Mindestvergütung in Höhe von 1.000,00 EUR gemäß § 2 Absatz 2 InsVV kann für die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters für die Prüfung einer Insolvenzforderung für angemessen erachtet werden.

Tenor

wird die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung1.000,00 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 1.000,00 EUR190,00 EUR
Endbetrag1.190,00 EUR

Der Endbetrag ist vom Insolvenzverwalter zu Lasten der Insolvenzmasse an den Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt V, zu zahlen.

Im Übrigen wird der Vergütungsfestsetzungsantrag vom 12.04.2017 zurückgewiesen.

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