3 C 3331/15•Amtsgericht Münster, 2017-01-10, 3 C 3331/15
Amtsgericht Münster, 2017-01-10, 3 C 3331/15
3 C 3331/15Gericht erster Instanz10.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 3 C 3331/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-10
Aktenzeichen: 3 C 3331/15
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2017:0110.3C3331.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB §630a, GOÄ Ziff.2574,2566
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 841,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2015 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 841,53 € festgesetzt.
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