77 IN 53/13•Amtsgericht Münster, 2015-12-18, 77 IN 53/13
Amtsgericht Münster, 2015-12-18, 77 IN 53/13
77 IN 53/13Gericht erster Instanz18.12.2015
Regest
Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 77 IN 53/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-18
Aktenzeichen: 77 IN 53/13
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:1218.77IN53.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: InsO § 4; RPflG § 10; ZPO § 42
Leitsätze
Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.
Tenor
Der sofortigen Beschwerde des Gläubigers T vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 03.12.2015 wird nicht abgeholfen.
Das Verfahren wird dem Landgericht Münster – Beschwerdekammer – zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
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