Amtsgericht Münster, 2015-12-18, 77 IN 53/13

77 IN 53/13Gericht erster Instanz18.12.2015

Regest

Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 77 IN 53/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-18

Aktenzeichen: 77 IN 53/13

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:1218.77IN53.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: InsO § 4; RPflG § 10; ZPO § 42

Leitsätze

Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Gläubigers T vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 03.12.2015 wird nicht abgeholfen.

Das Verfahren wird dem Landgericht Münster – Beschwerdekammer – zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

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