Amtsgericht Münster, 2015-10-30, 48 C 2904/15

48 C 2904/15Gericht erster Instanz30.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 2904/15 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 48 C 2904/15

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:1030.48C2904.15.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: BGB § 626; BGB § 628; ZPO § 92

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 363,49 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten seit dem 13.04.2015 sowie 1,50 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.