4 C 1823/13•Amtsgericht Münster, 2013-10-02, 4 C 1823/13
Amtsgericht Münster, 2013-10-02, 4 C 1823/13
4 C 1823/13Gericht erster Instanz02.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 4 C 1823/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-02
Aktenzeichen: 4 C 1823/13
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:1002.4C1823.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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