57 F 161/12•Amtsgericht Münster, 2013-07-10, 57 F 161/12
Amtsgericht Münster, 2013-07-10, 57 F 161/12
57 F 161/12Gericht erster Instanz10.07.2013
Regest
Vergütungsanspruch eines Umgangspflegers für Tätigkeiten vor Verpflichtung
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 57 F 161/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-10
Aktenzeichen: 57 F 161/12
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:0710.57F161.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspflegerin
Normen: BGB §1684, 1915, 1789
Leitsätze
Vergütungsanspruch eines Umgangspflegers für Tätigkeiten vor Verpflichtung
Tenor
wird die Vergütung des durch Beschluss vom 27.11.2012 bestellten Umgangspflegers Herrn Rechtsanwalt G aufgrund des Antrages vom 05.07.2013 auf 519,25 Euro festgesetzt.
Der weitergehende Vergütungsantrag wird zurückgewiesen.
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