55 C 4095/12•Amtsgericht Münster, 2013-05-08, 55 C 4095/12
Amtsgericht Münster, 2013-05-08, 55 C 4095/12
55 C 4095/12Gericht erster Instanz08.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 55 C 4095/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 55 C 4095/12
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:0508.55C4095.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 507,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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