48 C 3693/12•Amtsgericht Münster, 2013-03-06, 48 C 3693/12
Amtsgericht Münster, 2013-03-06, 48 C 3693/12
48 C 3693/12Gericht erster Instanz06.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 48 C 3693/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 48 C 3693/12
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2013:0306.48C3693.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: StVG § 7
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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