Amtsgericht Münster, 2011-12-09, 28 C 2433/11

28 C 2433/11Gericht erster Instanz09.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 28 C 2433/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-09

Aktenzeichen: 28 C 2433/11

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2011:1209.28C2433.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: BGB § 164, VVG § 6

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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