28 C 2433/11•Amtsgericht Münster, 2011-12-09, 28 C 2433/11
Amtsgericht Münster, 2011-12-09, 28 C 2433/11
28 C 2433/11Gericht erster Instanz09.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 28 C 2433/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-09
Aktenzeichen: 28 C 2433/11
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2011:1209.28C2433.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB § 164, VVG § 6
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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