Amtsgericht Münster, 2011-08-10, 48 C 1243/11

48 C 1243/11Gericht erster Instanz10.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 1243/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-10

Aktenzeichen: 48 C 1243/11

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2011:0810.48C1243.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 48. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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