Amtsgericht Münster, 2009-09-30, 4 C 2725/09

4 C 2725/09Gericht erster Instanz30.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 4 C 2725/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 4 C 2725/09

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:0930.4C2725.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 611,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 43 % und der Beklagte zu 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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