4 C 2725/09•Amtsgericht Münster, 2009-09-30, 4 C 2725/09
Amtsgericht Münster, 2009-09-30, 4 C 2725/09
4 C 2725/09Gericht erster Instanz30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 4 C 2725/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-30
Aktenzeichen: 4 C 2725/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:0930.4C2725.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 611,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.03.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 43 % und der Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite von der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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