28 C 2750/09•Amtsgericht Münster, 2009-09-15, 28 C 2750/09
Amtsgericht Münster, 2009-09-15, 28 C 2750/09
28 C 2750/09Gericht erster Instanz15.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 28 C 2750/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-15
Aktenzeichen: 28 C 2750/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:0915.28C2750.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit.
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