Amtsgericht Münster, 2009-08-19, 48 C 2914/09

48 C 2914/09Gericht erster Instanz19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 2914/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 48 C 2914/09

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2009:0819.48C2914.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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