49 C 5632/07•Amtsgericht Münster, 2008-07-23, 49 C 5632/07
Amtsgericht Münster, 2008-07-23, 49 C 5632/07
49 C 5632/07Gericht erster Instanz23.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 49 C 5632/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-23
Aktenzeichen: 49 C 5632/07
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:0723.49C5632.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung
Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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