Amtsgericht Münster, 2008-03-07, 60 C 4365/07

60 C 4365/07Gericht erster Instanz07.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 60 C 4365/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-07

Aktenzeichen: 60 C 4365/07

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2008:0307.60C4365.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 782,40 € nebst 5 % Zinsen über den jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.04.2007 sowie 120,67 € für vorgerichtliche Anwaltsvergütung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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