55 C 2408/07•Amtsgericht Münster, 2007-12-05, 55 C 2408/07
Amtsgericht Münster, 2007-12-05, 55 C 2408/07
55 C 2408/07Gericht erster Instanz05.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 55 C 2408/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-05
Aktenzeichen: 55 C 2408/07
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:1205.55C2408.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.309,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2005 zu zahlen sowie den Kläger von außergerichtlichen Vergütungsansprüchen des Rechtsanwalts V, H in Höhe von 359,50 € freizustellen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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