Amtsgericht Münster, 2007-10-24, 48 C 355/87

48 C 355/87Gericht erster Instanz24.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 355/87 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-24

Aktenzeichen: 48 C 355/87

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:1024.48C355.87.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 48. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird wegen der Anträge zu 1. und 2. abgewiesen.

Auf den Antrag zu 3. hin werden die Beklagten verurteilt, die vom Kläger angekündigte Maßnahme zur Verbesserung des Wohnraums der Parter-rewohnung, nämlich:

„ Ausführungsbeginn: 11.03.1988, eine Woche vor Frühling

Art und Umfang:

Entfernung Warmwasser- und Heizungstherme,

Zusammenfassung zu einem neuen Gerät mo-

dernster Bauart ohne Zündflamme, mit Abgas-

überwachung elektr. dabei Öffnung der Wand

für neue Rohre. Entfernung des untauglichen

alten Lüftungskastens zur Toilette innen, Ersatz

Flachkanal mit Gebläse, Putzarbeiten, Fliesen

beilegen, ev. erneuern. Thermostatventile in al-

len Räumen anbringen

Dauer:

Eine Woche.

Mietzins:

Wie bekannt keine Erhöhung!“

zu dulden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5/7 der Kläger, zu 2/7 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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