48 C 355/87•Amtsgericht Münster, 2007-10-24, 48 C 355/87
Amtsgericht Münster, 2007-10-24, 48 C 355/87
48 C 355/87Gericht erster Instanz24.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 48 C 355/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-24
Aktenzeichen: 48 C 355/87
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:1024.48C355.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 48. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird wegen der Anträge zu 1. und 2. abgewiesen.
Auf den Antrag zu 3. hin werden die Beklagten verurteilt, die vom Kläger angekündigte Maßnahme zur Verbesserung des Wohnraums der Parter-rewohnung, nämlich:
„ Ausführungsbeginn: 11.03.1988, eine Woche vor Frühling
Art und Umfang:
Entfernung Warmwasser- und Heizungstherme,
Zusammenfassung zu einem neuen Gerät mo-
dernster Bauart ohne Zündflamme, mit Abgas-
überwachung elektr. dabei Öffnung der Wand
für neue Rohre. Entfernung des untauglichen
alten Lüftungskastens zur Toilette innen, Ersatz
Flachkanal mit Gebläse, Putzarbeiten, Fliesen
beilegen, ev. erneuern. Thermostatventile in al-
len Räumen anbringen
Dauer:
Eine Woche.
Mietzins:
Wie bekannt keine Erhöhung!“
zu dulden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 5/7 der Kläger, zu 2/7 die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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