38 C 1040/06•Amtsgericht Münster, 2007-02-28, 38 C 1040/06
Amtsgericht Münster, 2007-02-28, 38 C 1040/06
38 C 1040/06Gericht erster Instanz28.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 38 C 1040/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-28
Aktenzeichen: 38 C 1040/06
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:0228.38C1040.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 38. Abteilung für Zivilsachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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