46 F 858/05•Amtsgericht Münster, 2007-01-09, 46 F 858/05
Amtsgericht Münster, 2007-01-09, 46 F 858/05
46 F 858/05Gericht erster Instanz09.01.2007
Regest
Die von einem EDV- und Unternehmensberater betriebene D. GmbH hat keinen über den Substanzwert hinausgehenden objektiven Veräußerungswert (good will).
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 46 F 858/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-09
Aktenzeichen: 46 F 858/05
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2007:0109.46F858.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 46. Abteilung für Familiensachen
Normen: § 1376 BGB
Leitsätze
Die von einem EDV- und Unternehmensberater betriebene D. GmbH hat keinen über den Substanzwert hinausgehenden objektiven Veräußerungswert (good will).
Tenor
Der Antrag der Antragsgegnerin in der Folgesache Zugewinnausgleich wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Folgesache Zugewinnausgleich.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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