Amtsgericht Münster, 2006-08-28, 48 C 1739/06

48 C 1739/06Gericht erster Instanz28.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 48 C 1739/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-28

Aktenzeichen: 48 C 1739/06

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2006:0828.48C1739.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 48. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die Wohnung im 6. OG rechts vorne im Hause E. ##, #### N zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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