59 C 2601/05•Amtsgericht Münster, 2005-12-21, 59 C 2601/05
Amtsgericht Münster, 2005-12-21, 59 C 2601/05
59 C 2601/05Gericht erster Instanz21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 59 C 2601/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: 59 C 2601/05
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2005:1221.59C2601.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 10,00 Euro seitdem 17.04, 1.8.04 und 1.9. 04 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59% und die Beklagte 41%. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschulder wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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