Amtsgericht Münster, 2004-03-31, 5 C 4958/03

5 C 4958/03Gericht erster Instanz31.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 5 C 4958/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-31

Aktenzeichen: 5 C 4958/03

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2004:0331.5C4958.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 213,72 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins auf 160,20 € seit dem 06.02.2003 und auf weitere 52,43 € seit dem 06.03.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO.

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