5 C 4958/03•Amtsgericht Münster, 2004-03-31, 5 C 4958/03
Amtsgericht Münster, 2004-03-31, 5 C 4958/03
5 C 4958/03Gericht erster Instanz31.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 5 C 4958/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-31
Aktenzeichen: 5 C 4958/03
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2004:0331.5C4958.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 213,72 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins auf 160,20 € seit dem 06.02.2003 und auf weitere 52,43 € seit dem 06.03.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO.
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