Amtsgericht Münster, 2004-03-16, 36 Ds 39 Js 538/03 AK 226/04

36 Ds 39 Js 538/03 AK 226/04Gericht erster Instanz16.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 36 Ds 39 Js 538/03 AK 226/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-16

Aktenzeichen: 36 Ds 39 Js 538/03 AK 226/04

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2004:0316.36DS39JS538.03AK2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: § 263 Abs. 1 StGB

Tenor

Die Angeklagte ist des Betruges in vier Fällen schuldig.

Sie wird verurteilt zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen. Der einzelne Tagessatz wird festgesetzt auf 20,00 Euro.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.

Angewendete Strafvorschriften : §§ 263 Abs. I, 53 StGB.

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