38 C 5846/01•Amtsgericht Münster, 2002-02-04, 38 C 5846/01
Amtsgericht Münster, 2002-02-04, 38 C 5846/01
38 C 5846/01Gericht erster Instanz04.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 38 C 5846/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-04
Aktenzeichen: 38 C 5846/01
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2002:0204.38C5846.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36,01 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz seit dem 20.09.2001 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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