Amtsgericht Münster, 2001-11-24, 7 C 3988/01

7 C 3988/01Gericht erster Instanz24.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Münster — 7 C 3988/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-24

Aktenzeichen: 7 C 3988/01

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2001:1124.7C3988.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Abteilung für Zivilsachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.790,58 DM nebst

8,42% Zinsen aus 37,08 DM seit dem 01. August 2000,

9,26% Zinsen aus 200,00 DM seit dem 01. Oktober 2000,

9,26% Zinsen aus 854,00 DM seit dem 01. November 2000,

9,26% Zinsen aus 100,00 DM seit dem 01. Dezember 2000 und

9,26% Zinsen aus 12,50 DM seit dem 16. August 2001

zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1% und die Beklagte zu 99%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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