22 III 6/01•Amtsgericht Münster, 2001-03-07, 22 III 6/01
Amtsgericht Münster, 2001-03-07, 22 III 6/01
22 III 6/01Gericht erster Instanz07.03.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 22 III 6/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-03-07
Aktenzeichen: 22 III 6/01
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2001:0307.22III6.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 45 Absatz 2 PStG; § 47 PStG
Tenor
Die Standesbeamtin des Standesamts Wadersloh wird angehalten, ihre Bedenken zurückzustellen und dem o. g. Heiratseintrag einen Randvermerk darüber beizuschreiben, dass aufgrund der durch Freiherren-Diplom vom 05.11.1918 angeordneten Namensform der Familienname des Ehemannes „A Freiherr von B“ und der Familienname der Ehefrau „A Freifrau von B“ lauten.
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