3 C 576/92•Amtsgericht Münster, 1993-11-12, 3 C 576/92
Amtsgericht Münster, 1993-11-12, 3 C 576/92
3 C 576/92Gericht erster Instanz12.11.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Münster — 3 C 576/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-12
Aktenzeichen: 3 C 576/92
ECLI: ECLI:DE:AGMS:1993:1112.3C576.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Hinsichtlich des Feststellungsanspruchs ist die Hauptsache erledigt.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.026,76 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26. Juli 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage hinsichtlich des
Zahlungsanspruchs abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 5.700,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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