Amtsgericht Moers, 2022-02-03, 200 XVII 162/17

200 XVII 162/17Gericht erster Instanz03.02.2022

Regest

Zivilrechtliche Genehmigung der Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 200 XVII 162/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-03

Aktenzeichen: 200 XVII 162/17

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2022:0203.200XVII162.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Normen: BGB alt; §1906a; BGB neu; §1832 Abs.1,2

Leitsätze

Zivilrechtliche Genehmigung der Zwangsmedikation im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung

Tenor

wird im Wege der einstweiligen Anordnung – beginnend mit dem 04.02.2022 - längstens bis zum 18.02.2022 die ärztliche Behandlung gegen den Willen des A. in der Einrichtung M. oder in einem anderen Krankenhaus genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit : Haloperidol 10 mg bis zu zweimal täglich ; Diazepam 10 mg bis zu zweimal täglich ; Akineton 4 mg einmal täglich – jeweils intramuskulär - .

Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich vom Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.

Zur Verfahrenspflegerin wird I. bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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