Amtsgericht Moers, 2021-11-17, 561 C 140/21

561 C 140/21Gericht erster Instanz17.11.2021

Regest

Die Neuregelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung sind nicht gem. § 305 c BGB unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 561 C 140/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-17

Aktenzeichen: 561 C 140/21

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2021:1117.561C140.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 561. Zivilabteilung

Normen: § 1 Abs. 2 VVG; § 305 c BGB

Leitsätze

Die Neuregelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung sind nicht gem. § 305 c BGB unwirksam.

Tenor

hat das Amtsgericht Moers

auf die mündliche Verhandlung vom 13.10.2021 durch die Richterin am Amtsgericht X

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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