Amtsgericht Moers, 2021-09-09, 200 XVII 381/19

200 XVII 381/19Gericht erster Instanz09.09.2021

Regest

Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 200 XVII 381/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-09

Aktenzeichen: 200 XVII 381/19

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2021:0909.200XVII381.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Betreuungsgericht

Normen: BGB § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, 1897 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1

Leitsätze

Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen

Tenor

wird Frau T, X-Straße, XO, als Berufsbetreuerin zur Betreuerin bestellt.

Die Bestellung umfasst folgende Aufgabenkreise:

  • Befugnis zum Empfang und Öffnen von Post

  • Regelung der Angelegenheiten betreffend den Miteigentumsanteil der Betroffenen an der J-Straße, JOrt

  • Aufenthaltsbestimmung

  • Gesundheitsfürsorge

  • Vermögensangelegenheiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern

  • Wohnungsangelegenheiten

Das Gericht wird spätestens am 09.09.2026 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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