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561 C 84/20•Amtsgericht Moers, 2020-09-23, 561 C 84/20
561 C 84/20Gericht erster Instanz23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 561 C 84/20
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2020:0923.561C84.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 561. Zivilabteilung
Normen: BGB §§611 Abs. 1, 312g, 355
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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