563 C 135/15•Amtsgericht Moers, 2016-11-15, 563 C 135/15
Amtsgericht Moers, 2016-11-15, 563 C 135/15
563 C 135/15Gericht erster Instanz15.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 563 C 135/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-15
Aktenzeichen: 563 C 135/15
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2016:1115.563C135.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage und die Widerklagen werden abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtstreits haben die Kläger zu je ½ vorab die durch die Beweisaufnahme gemäß Beweisbeschluss vom 4. August 2015 entstandenen Kosten zu tragen; die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien zu je 1/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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