601 Ds-103 Js 80/14-44/15•Amtsgericht Moers, 2015-10-22, 601 Ds-103 Js 80/14-44/15
Amtsgericht Moers, 2015-10-22, 601 Ds-103 Js 80/14-44/15
601 Ds-103 Js 80/14-44/15Gericht erster Instanz22.10.2015
Regest
Eigenmächtiger ärztlicher Eingriff bei von Voruntersuchungen abweichender Befunderhebung
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 601 Ds-103 Js 80/14-44/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-22
Aktenzeichen: 601 Ds-103 Js 80/14-44/15
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2015:1022.601DS103JS80.14.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 223 Abs. 1, 230 StGB
Leitsätze
Eigenmächtiger ärztlicher Eingriff bei von Voruntersuchungen abweichender Befunderhebung
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100,- € verurteilt.§§ 223 Abs. 1, 230 StGB.
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