Amtsgericht Moers, 2013-08-22, 563 C 193/13

563 C 193/13Gericht erster Instanz22.08.2013

Regest

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 563 C 193/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 563 C 193/13

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2013:0822.563C193.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 563. Zivilabteilung

Normen: VVG § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StVG §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287

Leitsätze

Die Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden erforderlichen Abschleppkosten können zumindest in einem Standardfall nach der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der Bergungs- und Abschleppunternehmer geschätzt werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.