555 C 119/04•Amtsgericht Moers, 2005-04-20, 555 C 119/04
Amtsgericht Moers, 2005-04-20, 555 C 119/04
555 C 119/04Gericht erster Instanz20.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Moers — 555 C 119/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-20
Aktenzeichen: 555 C 119/04
ECLI: ECLI:DE:AGMO:2005:0420.555C119.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 555. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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