Amtsgericht Moers, 2005-04-20, 555 C 119/04

555 C 119/04Gericht erster Instanz20.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Moers — 555 C 119/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-20

Aktenzeichen: 555 C 119/04

ECLI: ECLI:DE:AGMO:2005:0420.555C119.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 555. Abteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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