2 M 331/01•Amtsgericht Plettenberg, 2002-02-22, 2 M 331/01
Amtsgericht Plettenberg, 2002-02-22, 2 M 331/01
2 M 331/01Gericht erster Instanz22.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Plettenberg — 2 M 331/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-22
Aktenzeichen: 2 M 331/01
ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2002:0222.2M331.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Tenor
wird der Antrag des Schuldners vom 10.12.2001 auf Mitberücksichtigung seiner Ehefrau
bei der Berechnung des pfändbaren Betrages abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig, die
binnen 2 Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
einzulegen ist.
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