Amtsgericht Menden, 2020-01-17, 3 C 114/18

3 C 114/18Gericht erster Instanz17.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 3 C 114/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 3 C 114/18

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2020:0117.3C114.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: BGB § 1004, 823, 906

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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