Amtsgericht Menden, 2019-08-08, 2 M 793/19

2 M 793/19Gericht erster Instanz08.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 2 M 793/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-08

Aktenzeichen: 2 M 793/19

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2019:0808.2M793.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht

Tenor

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Zwangsvollstreckung nicht aus dem Grunde der fehlenden Zulässigkeit aufgrund der Nichtverwendung des nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GVFV i. V. m. Anlage 1 vorgegebenen Formulars abzulehnen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

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