2 M 793/19•Amtsgericht Menden, 2019-08-08, 2 M 793/19
Amtsgericht Menden, 2019-08-08, 2 M 793/19
2 M 793/19Gericht erster Instanz08.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 2 M 793/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-08
Aktenzeichen: 2 M 793/19
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2019:0808.2M793.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungsgericht
Tenor
Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, die Zwangsvollstreckung nicht aus dem Grunde der fehlenden Zulässigkeit aufgrund der Nichtverwendung des nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GVFV i. V. m. Anlage 1 vorgegebenen Formulars abzulehnen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
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