Amtsgericht Menden, 2016-10-12, 3 C 82/16

3 C 82/16Gericht erster Instanz12.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Menden — 3 C 82/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-12

Aktenzeichen: 3 C 82/16

ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2016:1012.3C82.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Menden, Zivilrichter

Normen: ErbbauRG § 9; ErbbauRG § 9a

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des insgesamt zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

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