3 C 82/16•Amtsgericht Menden, 2016-10-12, 3 C 82/16
Amtsgericht Menden, 2016-10-12, 3 C 82/16
3 C 82/16Gericht erster Instanz12.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Menden — 3 C 82/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-12
Aktenzeichen: 3 C 82/16
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2016:1012.3C82.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht Menden, Zivilrichter
Normen: ErbbauRG § 9; ErbbauRG § 9a
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des insgesamt zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Berufung wird zugelassen.
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